Energiekosten senken

Energiekosten senken
(KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm)


Föerderungssystematik Was wird gefördert?
Umfangreiche CO2-Einspar-Maßnahmen und Energie sparende Maßnahmen einschließlich notwendiger Nebenarbeiten an Wohngebäude des Altbestandes mit dem Ziel einer deutlichen Minderung des CO2-Ausstoßes und somit einer erheblichen Senkung der Energiekosten.

Seit 1. Januar 2007
  • werden neben der Förderung mit Darlehen auch Investitionszuschüsse angeboten
  • kann der Modernisierer bei der Erneuerung von Glas oder Fenster zwischen den günstigen Krediten oder den Zuschussvarianten der KfW-Förderbank wählen
  • können Ein- und Zweifamilienhausbesitzer einen Zuschuss für die Energieberatung und Baubegleitung von der KfW-Bank bekommen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Krediten oder Zuschüssen der KfW-Bank ist die Durchführung von mindestens drei von vier möglichen Einzelmaßnamen (Fenster, Dämmung, Heizung, Lüftung).

Darlehensvariante:
Die Darlehensvariante fördert Maßnahmen, die den Energieverbrauch von Altbauten entscheidend senken, mit zinsgünstigen Darlehen.

Massnahmenpaket Maßnahmenpakete 0 – 3
Die Maßnahmenpakete 0 – 3 bestehen jeweils aus mehreren Einzelmaßnahmen und sind so geschnürt, dass sie die erforderliche CO2-Einsparung erreichen. Daher ist keine Sachverständigen-Prüfung notwendig.

Ihre Vorteile: Für die festgelegten Maßnahmen-Kombinationen vergibt die KfW zinsgünstige Kredite mit tilgungsfreien Anlaufjahren und einem festen Zinssatz für die ersten 10 Jahre der Laufzeit. Bestätigt ein Sachverständiger, dass Ihr Altbau nach der Sanierung die Anforderungen für Neubauten gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt, werden Ihnen 5 Prozent der Darlehenssumme erlassen (Tilgungszuschuss). Bei einer Unterschreitung des EnEV-Neubauniveaus um 30 Prozent beträgt der Tilgungszuschuss sogar 12,5 Prozent des zugesagten Darlehensbetrages.

Und so geht’s:
Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank vor Beginn der Baumaßnahme.

Maßnahmenpaket 4
Ihre Vorteile: Mit dem Maßnahmenpaket 4 werden individuelle Energiesparmaßnahmen gefördert. Dabei müssen mindestens drei von sechs möglichen Einzelmaßnahmen, die von einem Sachverständigen empfohlen werden, als Paket durchgeführt werden:
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Heizung
  • Einbau einer Lüftungsanlage
Der bisherige Nachweis über die CO2-Einsparung durch einen Sachverständigen ist seit Januar 2007 nicht mehr erforderlich. Auch hier winkt ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent, wenn der CO2-Ausstoß der sanierten Immobilie auf Neubauniveau nach EnEV liegt bzw. ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, wenn die Anforderungen der EnEV um 30 Prozent unterschritten werden.

Und so geht’s:
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Baumaßnahme über Ihre Hausbank. Eine Kombination mit der Zuschussvariante ist bei den Maßnahmenpaketen 0 – 4 nicht möglich.

Zuschussförderung:
Seit Januar 2007 können Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, die kein Darlehen benötigen, einen Investitionszuschuss für Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Ihre Vorteile:
Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, die von einem Fachunternehmen vorgenommen wurden.
  • Bestätigt ein Sachverständiger, dass der Altbau nach der Sanierung die Anforderungen für Neubauten gemäß Energieeinsparverordnung erfüllt, erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Wird von einem Sachverständigen festgestellt, dass die durchgeführten Maßnahmen zu einer Unterschreitung des EnEV-Neubauniveaus um mindestens 30 Prozent führen, beträgt der Zuschuss zu den Investitionskosten sogar 17,5 Prozent, maximal jedoch 8.750 Euro pro Wohneinheit.
Alternativ wird die Durchführung der Maßnahmenpakete 0 -4 mit 5 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Weitere Förderprogramme: Mehr Informationen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm und die aktuellen Förderkonditionen gibt es bei der KfW Förderbank und unter kfw-foerderbank.de.